|
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle Geschäftsfälle der Deltavista GmbH (vormals IQA DATA GmbH im folgenden Deltavista) sowie der Akzepta-Group und allen Kunden. Die Fa. Akzepta ist verpflichtet, mit ihren Kunden diese AGB zu vereinbaren. Etwaige Bedingungen des Kunden, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind für Deltavista und Akzepta unverbindlich, es sei denn, dass sie von Deltavista oder Akzepta im vorhinein schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von Deltavista oder Akzepta schriftlich bestätigt wurden. Die AGB sind ab dem 1.10.2003 gültig.
Sollten im Rahmen der Geschäftsbeziehung Dienstleistungen Dritter, etwa von D &B recherchierte Reporte, in Anspruch genommen werden, so gelten die vertraglichen Bedingungen des dritten Dienstleisters ergänzend zu diesen Bedingungen. 2. Leistungen und Jahrespauschale Die Akzepta bietet im Wege von Deltavista dem Kunden Zugriff auf eine Datenbank mit vertraulichen adress- und bonitätsbezogenen Informationen über österreichische Personen und Firmen. Dem Benutzer sind diese AGB vor der ersten Abfrage von Daten von der Deltavista-Datenbank in verbindlicher Weise bekanntgemacht worden. Die Durchführung der ersten Abfrage gilt als vorbehaltloses Anerkenntnis dieser AGB in ihrer jeweiligen Fassung für die Dauer der Vertragsbeziehung und für jede einzelne Abfrage. Der Zugriff auf Daten der Deltavista-Datenbank erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB. 3. Jahrespauschale Der Großteil der Informationsdienstleistung wird mit einer Jahrespauschale abgegolten. Die Pauschale wird von der Fa. Akzepta in Abhängigkeit vom Umsatz und der Anzahl Adressen des Kunden festgelegt und dem Kunden zusammen mit dem Benutzernamen und -Passwort zugestellt. Die Jahrespauschale ist mit Vertragsbeginn fällig. Sollte der Kunde das System zehn Mal mehr benützen, als Kunden mit der gleichen Jahrespauschale, so kann die Jahresgebühr durch die Fa. Akzepta einen Monat nach schriftlicher Ankündigung angepasst werden. Sollte der Kunde an Akzepta für die Berechnung der Jahrespauschale falsche oder irreführende Angaben gegeben haben, kann die Jahrespauschale auch rückwirkend erhöht werden. 4. Zusätzliche Kosten zur Jahrespauschale Kostenpflichtige Zusatzinformationen wie von D&B recherchierte Reporte und weitere Informationen aus speziellen Quellen können nur gegen eine Benutzungsgebühr abgerufen werden. Diese Informationsbezüge sind im System einheitlich rot mit einer Punkteangabe markiert. Mit dem Abruf solcher Informationen anerkennt der Kunde die Pflicht, den Preis für diese Informationen gesondert, und zwar zusätzlich zur Jahrespauschale, zu bezahlen. Fragen bezüglich der Benutzung und Abrechnung sind mit Akzepta zu klären. 5.Kündigung Der Kunde kann die Dienstleistung jederzeit kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Vertragsjahres, in dem sie ausgesprochen wurde, wirksam. Mit Wirksamkeit der Kündigung wird Zugang des ehemaligen Kunden zum System gesperrt. Der Kunde ist verpflichtet, die Jahrespauschale für das gesamte Vertragsjahr zu bezahlen. Eine Kündigung kann nur Online im Administrationsmenü gültig vorgenommen werden. Die Fa. Akzepta ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Erteilung von Wirtschaftsauskünften abzulehnen, sowie eine Geschäftsbeziehung jederzeit vorzeitig zu beenden. In diesem Fall werden dem Kunden bezahlte aber nicht verbrauchte Leistungen refundiert. 6.Rechnungsstellung Die Fa. Akzepta ist berechtigt, dem Kunden via Post, Email oder Fax die Jahrespauschale und die Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Eine Überprüfung der Detaillierung der Zusatzkosten ist dem Kunden Online möglich. Die Detaillierung der Zusatzkosten muss in der Rechnung nicht aufscheinen. Der Fa. Akzepta steht es frei, dem Kunden für die Zusatzkosten ein Kreditlimit zu geben oder eine Vorauszahlung zu verlangen. 7. Zugriff Zugriff auf die Daten der Deltavista-Datenbank haben nur jene Personen, deren Geschäftsbeziehung durch einen gültigen Vertrag mit der Fa. Akzepta geregelt ist und die über einen gültigen Benutzernamen und Passwort verfügen. Der Zugriff darf ausschließlich durch juristische oder natürliche Personen erfolgen, die gemäß den einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zum Bezug dieser Daten berechtigt sind. Der Kunde hat via Internet 24 Stunden Zugriff auf die Deltavista-Datenbank. An Wochenenden und Feiertagen kann Deltavista das System für Zwecke der Wartung sperren. Der Benutzer ist verantwortlich für die Kontrolle der Zugriffe unter seinem Namen. Er verpflichtet sich zur Geheimhaltung seines Passwortes, zur regelmäßigen Änderung des Passwortes (zumindest alle drei Monate) und zur monatlichen Kontrolle seiner Bewegungsstatistik im System. Jeder Kunde kann mehr als einen oder mehrere Benutzer als Systemadministratoren für seine Firma aufsetzen. Diese Systemadministratoren können wiederum beliebige Benutzer der Firma verwalten, aufsetzen, löschen, sperren, überprüfen und Passwörter verändern. Es ist die Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass jeder Benutzer die AGB kennt und sie einhält. Der Kunde haftet für alle von ihm aufgesetzten Benutzer vollumfänglich. Netscape Navigator ab Version 7.0, oder der Microsoft Explorer ab Version 6.0 können verwendet werden, um via Internet auf die Daten der Deltavista-Datenbank zuzugreifen. Internetbrowser und Internetzugang liegen in der Verantwortung des Kunden. Zugangs- und Telefongebühren sind vom Kunden zu tragen. 8. Datenschutz Bonitätsdaten zu einer Adresse dürfen ausschließlich dann abgerufen werden, wenn der Abrufende zum Zeitpunkt des Abrufes ein überwiegend berechtigtes Interesse im Sinne des § 8 Abs. 1 Z. 4 DSG 2000 nachzuweisen vermag. Eine Bestellung, eine Angebotsaufforderung oder eine offene Rechnung gelten als ausreichender Interessennachweis in diesem Sinne. Der Kunde ist verantwortlich, den physischen Interessennachweis für eine mögliche Stichprobenkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten der Datenschutzkommission jederzeit bereit zu halten. Der Kunde ist ohne Rücksicht auf ein allfälliges Verschulden vollumfänglich haftbar für jeden gegenüber der Fa. Akzepta oder der Deltavista geltend gemachten Schadenersatzanspruch, der aus einer Nichtbeachtung der Datenschutzregeln durch den Kunden stammt. Der Kunde darf selber nur Negativdaten im System erfassen, wenn die Daten aus einer offiziellen Quelle oder aus einem eigenen Betreibungsfall stammen. Die Quelle muss schriftlich belegbar sein. Die eigenen Betreibungsfälle müssen bei Veränderungen nachgeführt werden, ansonsten wechselt das System sie automatisch zu einer Auskunft, welche nur für den Tag der Eingabe Gültigkeit hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auskunft über die Informationsquellen der Deltavista und die Bearbeitung der Wirtschaftsauskünfte durch Deltavista. 9. Begrenzung der Haftbarkeit Deltavista verknüpft Daten von Dritten und stellt das Resultat ihren Nutzern in einem geschützten System zur Verfügung. Jegliche Haftung der Deltavista oder der Fa. Akzepta für Richtigkeit, Vollständigkeit oder sonstige Eigenschaften der Daten in der Deltavista-Datenbank sowie für Schäden aller Art aus der Verwendung des Daten ist in allen gesetzlich zulässigen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde allein ist für den sinnvollen Gebrauch der aus der Deltavista-Datenbank abgerufenen Daten verantwortlich. Als widersprüchlich oder falsch erkannte Informationen in der Deltavista-Datenbank sind entweder der Fa. Akzepta oder der Deltavista selbst umgehend zu melden. Weder Deltavista selbst noch die Fa. Akzepta übernimmt eine Haftung für jeglichen durch einen Systemausfall der Deltavista-Datenbank verursachten Schaden. Sollte die Systembereitschaft während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 8-19 Uhr) für den Zeitraum mindestens eines gesamten Monats unter 90% sinken, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird ihm die Jahrespauschale anteilsmäßig für die Zeit, um die der Vertrag durch die ordnungsgemäße Kündigung verkürzt wurde, refundiert. Soweit eine Haftung von Deltavista nicht überhaupt ausgeschlossen ist, kommt eine Haftung von Deltavista und der Fa. Akzepta gegenüber dem Kunden jedenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Frage, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ausnahmslos alle Ansprüche gegen Deltavista verfallen binnen sechs Monaten nach Erbringung der anspruchskausalen Lieferung oder Leistung (Wirtschaftsauskunft). 10. Begrenzung der Datenverwendung Dem Kunden ist die auf datenschutzrechtlichen Vorschriften beruhende Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der Wirtschaftsauskünfte bekannt. Er wird diese vertrauliche Behandlung auch durch seine Angestellten in geeigneter Weise, etwa durch vom Angestellten zu unterfertigende, den jeweils in Geltung stehenden Datenschutzvorschriften entsprechende Geheimhaltungserklärungen umfassend umsetzen. Die Weiterleitung von Wirtschaftsauskünfte an Dritte ist ausgeschlossen, insbesondere auch die teil- oder auszugsweise Weiterleitung und die Weiterleitung durch Verwendung anderer Datenträger oder Ermöglichung des Zugriffes auf solche Wirtschaftsauskünfte in berechtigter oder unberechtigter Form. Der Kunden darf diese Wirtschaftsauskünfte nur jenen zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeitern offenbaren, die notwendigerweise mit der Bearbeitung befasst werden müssen. Alle Aufzeichnungen, die unter Verwendung dieser Auskünfte angefertigt wurden, sind zum frühest möglichen Zeitpunkt zu vernichten. Jede weitere Weitergabe der Wirtschaftsauskünfte, sowohl an nicht notwendigerweise zu befassende Mitarbeiter, wie auch an Dritte, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen für zulässig erklärt wurde, ist untersagt. Das Verbot der Weiterleitung umfasst auch die Verwendung oder die sonstige Bezugnahme in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren, sowie jede Bezugnahme auf Deltavista (und Akzepta) im Zusammenhang mit diesen Wirtschaftsauskünften gegenüber Dritten. Eine handelsübliche Weitergabe an Banken, Finanzinstitutionen und an Berater, welche einer beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist unter der Bedingung gestattet, dass alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Empfänger überbunden werden. Der Kunde haftet gegenüber Deltavista für jeden Schaden und alle Nachteile, welche sich aus einer Verletzung der vorstehenden Bestimmungen durch ihn oder durch Dritte, an welche Wirtschaftsauskünfte weitergegeben wurden, ergeben. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Jegliche Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Akzepta Inkasso GmbH. & Co. KG unterstehen ausschließlich österreichischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit der Akzepta GmbH & Co. KG ist Ried.i.Innkreis. Die Fa. Akzepta ist jedoch befugt, seine Rechte auch am Domizil des Kunden oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen, wobei ausschließlich österreichisches Recht anwendbar bleibt.
………………… den, ………………. Gelesen und akzeptiert: ……………………………………………………………..
Unterschrift GL + Firmenstempel
|
|